Unabhängiger privater Ausfüll- & Einreichungsservice – keine Behörde. Eine Gewerbeanmeldung ist – etwas umständlicher – auch direkt bei Ihrer Gemeinde möglich.
Grundlagen

Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt erklärt

6 Min. Lesezeit

Wer in Deutschland selbstständig eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss diese beim Gewerbeamt anmelden. Diese Anleitung führt Sie durch alle Schritte – von der Vorbereitung bis zur fertigen Anmeldung mit dem Formular GewA 1.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss anmelden, wer eine selbstständige, auf Dauer und Gewinn ausgerichtete Tätigkeit ausübt – unabhängig davon, ob haupt- oder nebenberuflich. Ausgenommen sind die sogenannten freien Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte, Künstler, viele beratende Tätigkeiten) sowie die reine Urproduktion in der Land- und Forstwirtschaft.

Die Anmeldung ist Pflicht und sollte mit Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Eine verspätete Anmeldung kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.

Voraussetzungen und benötigte Unterlagen

Für die Anmeldung halten Sie folgende Angaben und Dokumente bereit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern ggf. Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis)
  • Genaue Beschreibung der geplanten Tätigkeit
  • Anschrift der Betriebsstätte
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: die entsprechende Erlaubnis (z. B. Gaststätte, Bewachung, Makler nach § 34c GewO)
  • Bei Handwerk der Anlage A: Eintragung in die Handwerksrolle

Das Formular GewA 1

Die Gewerbeanmeldung erfolgt über das bundeseinheitliche Formular GewA 1 nach § 14 GewO. Darin tragen Sie Angaben zur Person, zum Betrieb, zur Tätigkeit und zur Art der Anmeldung (Neugründung, Übernahme, Verlegung) ein.

Wichtig ist eine präzise Tätigkeitsbeschreibung: Sie bestimmt, was Sie tun dürfen, und wird an Finanzamt, IHK bzw. Handwerkskammer und weitere Stellen übermittelt.

Der Ablauf beim Gewerbeamt

Die Anmeldung selbst läuft in der Regel so ab:

  • Formular GewA 1 vollständig ausfüllen
  • Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt einreichen – persönlich, per Post oder zunehmend online
  • Amtsgebühr entrichten (je nach Gemeinde meist 15–65 €)
  • Gewerbeschein als Bestätigung erhalten

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer sowie ggf. Berufsgenossenschaft und statistisches Landesamt. Vom Finanzamt erhalten Sie anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem Sie unter anderem die Kleinunternehmerregelung wählen können.

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Häufige Fragen

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie den Gewerbeschein meist sofort, bei schriftlicher oder Online-Einreichung innerhalb weniger Tage.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Amtsgebühr liegt je nach Gemeinde meist zwischen 15 und 65 €. Nutzen Sie einen Ausfüllservice, kommt dessen Servicegebühr hinzu.

Brauche ich für jede Tätigkeit eine eigene Anmeldung?

Mehrere Tätigkeiten können in einer Anmeldung angegeben werden, solange sie zum selben Betrieb gehören. Für eine zusätzliche, eigenständige Betriebsstätte ist eine separate Anmeldung nötig.

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Gewerbe Anmeldung Service

Gewerbeanmeldung einfach, sicher & schnell — bundesweit. Ein Service von Urs Zimmermann.

Servicegebühr ab 79,90 € (inkl. USt.) · Amtsgebühr ca. 15–65 € (direkt an das Gewerbeamt) · Formular GewA 1 nach § 14 GewO · Übermittlung digital bzw. per Post an Ihr zuständiges Gewerbeamt

Unabhängiger privater Ausfüll- und Einreichungsservice — keine Behörde, keine amtliche Verbindung zu den Gewerbeämtern. Eine kostenlose Anmeldung ist direkt bei Ihrer Gemeinde möglich.

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