Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt erklärt
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Wer in Deutschland selbstständig eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss diese beim Gewerbeamt anmelden. Diese Anleitung führt Sie durch alle Schritte – von der Vorbereitung bis zur fertigen Anmeldung mit dem Formular GewA 1.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe muss anmelden, wer eine selbstständige, auf Dauer und Gewinn ausgerichtete Tätigkeit ausübt – unabhängig davon, ob haupt- oder nebenberuflich. Ausgenommen sind die sogenannten freien Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte, Künstler, viele beratende Tätigkeiten) sowie die reine Urproduktion in der Land- und Forstwirtschaft.
Die Anmeldung ist Pflicht und sollte mit Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Eine verspätete Anmeldung kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.
Voraussetzungen und benötigte Unterlagen
Für die Anmeldung halten Sie folgende Angaben und Dokumente bereit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern ggf. Aufenthaltstitel mit Erwerbserlaubnis)
- Genaue Beschreibung der geplanten Tätigkeit
- Anschrift der Betriebsstätte
- Bei erlaubnispflichtigen Gewerben: die entsprechende Erlaubnis (z. B. Gaststätte, Bewachung, Makler nach § 34c GewO)
- Bei Handwerk der Anlage A: Eintragung in die Handwerksrolle
Das Formular GewA 1
Die Gewerbeanmeldung erfolgt über das bundeseinheitliche Formular GewA 1 nach § 14 GewO. Darin tragen Sie Angaben zur Person, zum Betrieb, zur Tätigkeit und zur Art der Anmeldung (Neugründung, Übernahme, Verlegung) ein.
Wichtig ist eine präzise Tätigkeitsbeschreibung: Sie bestimmt, was Sie tun dürfen, und wird an Finanzamt, IHK bzw. Handwerkskammer und weitere Stellen übermittelt.
Der Ablauf beim Gewerbeamt
Die Anmeldung selbst läuft in der Regel so ab:
- Formular GewA 1 vollständig ausfüllen
- Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt einreichen – persönlich, per Post oder zunehmend online
- Amtsgebühr entrichten (je nach Gemeinde meist 15–65 €)
- Gewerbeschein als Bestätigung erhalten
Was passiert nach der Anmeldung?
Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer sowie ggf. Berufsgenossenschaft und statistisches Landesamt. Vom Finanzamt erhalten Sie anschließend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem Sie unter anderem die Kleinunternehmerregelung wählen können.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Das Ausfüllen dauert nur wenige Minuten. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie den Gewerbeschein meist sofort, bei schriftlicher oder Online-Einreichung innerhalb weniger Tage.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Amtsgebühr liegt je nach Gemeinde meist zwischen 15 und 65 €. Nutzen Sie einen Ausfüllservice, kommt dessen Servicegebühr hinzu.
Brauche ich für jede Tätigkeit eine eigene Anmeldung?
Mehrere Tätigkeiten können in einer Anmeldung angegeben werden, solange sie zum selben Betrieb gehören. Für eine zusätzliche, eigenständige Betriebsstätte ist eine separate Anmeldung nötig.
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Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Kosten einer Gewerbeanmeldung im Überblick: Amtsgebühr je nach Stadt, mögliche Zusatzkosten und wann sich ein Ausfüllservice lohnt.
Pflichten nach der Gewerbeanmeldung
Finanzamt, IHK, Buchführung, Versicherungen: Was nach der Gewerbeanmeldung zu erledigen ist – ein praktischer Überblick für Gründer.
Nebengewerbe anmelden: Was Sie beachten müssen
Nebengewerbe neben dem Hauptjob anmelden: Voraussetzungen, Pflicht zur Anmeldung, Steuern, Sozialversicherung und die Rolle des Arbeitgebers.