Pflichten nach der Gewerbeanmeldung
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Mit dem Gewerbeschein ist es nicht getan. Nach der Anmeldung folgen einige Schritte, die Sie kennen sollten, damit der Start reibungslos läuft.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Das Finanzamt meldet sich automatisch und stellt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bereit (in der Regel über ELSTER). Hier geben Sie voraussichtliche Umsätze an und wählen unter anderem die Kleinunternehmerregelung. Anschließend erhalten Sie Ihre Steuernummer.
IHK oder Handwerkskammer
Als Gewerbetreibender werden Sie automatisch Mitglied der zuständigen Kammer. Für Kleingewerbe gibt es im Gründungsjahr häufig Beitragsfreibeträge, sodass bei geringem Ertrag zunächst keine Beiträge anfallen.
Buchführung und Rechnungen
- Kleingewerbe ermitteln den Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Rechnungen müssen die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten
- Belege sind geordnet aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen beachten)
- Geschäfts- und Privatkonto sollten getrennt geführt werden
Versicherungen prüfen
Prüfen Sie Kranken- und ggf. Rentenversicherung sowie eine Betriebshaftpflicht. In einigen Berufen besteht zudem eine Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich meine Steuernummer?
Nach Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung – das dauert in der Regel einige Tage bis wenige Wochen.
Muss ich sofort IHK-Beiträge zahlen?
Für Kleingewerbe gilt im Gründungsjahr häufig ein Freibetrag. Erst ab einem gewissen Ertrag werden Beiträge fällig.
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Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG einfach erklärt
Die Kleinunternehmerregelung erspart Ihnen die Umsatzsteuer. Welche Umsatzgrenzen gelten, welche Vor- und Nachteile sie hat und wie Sie sie wählen.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Kosten einer Gewerbeanmeldung im Überblick: Amtsgebühr je nach Stadt, mögliche Zusatzkosten und wann sich ein Ausfüllservice lohnt.