Kleingewerbe anmelden – schnell & rechtssicher
Sie starten klein und unkompliziert? Wir füllen Ihr offizielles Formular GewA 1 korrekt aus – mit passender Vorauswahl fürs Kleingewerbe – und reichen es beim zuständigen Gewerbeamt ein.
Servicegebühr ab 79,90 € · zzgl. Amtsgebühr
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nicht nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) als Kaufmann geführt werden muss. Es wird nicht ins Handelsregister eingetragen und in der Regel als Einzelunternehmen oder GbR betrieben. Den Gewinn ermitteln Sie einfach über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) – eine doppelte Buchführung mit Bilanz ist nicht erforderlich.
Solange Ihr Betrieb keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und unter den gesetzlichen Schwellen bleibt (derzeit 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn pro Jahr), gilt es als Kleingewerbe. Wird eine Grenze dauerhaft überschritten, entsteht Buchführungs- und Bilanzpflicht.
Kleingewerbe ist nicht gleich Kleinunternehmer
Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden – sie lassen sich aber kombinieren.
Kleingewerbe
Betrifft das Gewerberecht: kein Eintrag ins Handelsregister, kein Kaufmann nach HGB. Gewinnermittlung per EÜR. Grenze: bis 800.000 € Umsatz bzw. 80.000 € Gewinn im Jahr.
Kleinunternehmer (§ 19 UStG)
Betrifft die Umsatzsteuer: Wahlrecht, keine Umsatzsteuer auszuweisen. Grenze: Vorjahr bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 € Umsatz (Stand 2025).
Tipp: Viele Kleingewerbetreibende nutzen zusätzlich die Kleinunternehmerregelung – das geben Sie später beim Finanzamt im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an.
Vorteile des Kleingewerbes
Einfache Buchhaltung
Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt doppelter Buchführung und Bilanz.
Schneller Start
Anmeldung beim Gewerbeamt genügt – ohne notariellen Aufwand.
Geringe Kosten
Keine Mindeststammeinlage, niedrige Amtsgebühr.
USt-Befreiung möglich
Als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf Rechnungen.
Neben- & hauptberuflich
Ideal für den Einstieg in die Selbstständigkeit.
IHK-Erleichterung
Bei geringem Ertrag oft Beitragsbefreiung bei der IHK.
In 5 Minuten zum fertigen Antrag
- 1
Angaben machen
Beantworten Sie unsere einfachen Fragen zu Person und Tätigkeit.
- 2
Vorauswahl Kleingewerbe
Rechtsform und Optionen sind passend vorausgewählt.
- 3
Formular GewA 1 wird erstellt
Wir füllen das amtliche Formular korrekt und lesbar aus.
- 4
Prüfung & Einreichung
Wir übermitteln den Antrag ans zuständige Gewerbeamt.
- 5
Bestätigung erhalten
Sie erhalten Ihre Unterlagen – Finanzamt & IHK werden informiert.
Was kostet die Anmeldung?
Servicegebühr ab 79,90 €
Für das korrekte Ausfüllen und die Einreichung Ihres Antrags (inkl. USt.).
Amtsgebühr 15–65 €
Wird je nach Gemeinde direkt an das Gewerbeamt entrichtet.
Häufige Fragen zum Kleingewerbe
Wann muss ich mein Kleingewerbe anmelden?
Mit Aufnahme der Tätigkeit. Eine verspätete Anmeldung kann ein Verwarn- oder Bußgeld nach sich ziehen.
Welche Rechtsform hat ein Kleingewerbe?
Meist Einzelunternehmen, bei mehreren Gründern eine GbR. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht nötig.
Brauche ich die Kleinunternehmerregelung?
Sie ist optional. Bis 25.000 € Vorjahresumsatz können Sie ohne Umsatzsteuer fakturieren – das teilen Sie dem Finanzamt mit.
Was passiert nach der Anmeldung?
Das Gewerbeamt informiert Finanzamt, IHK/HWK und weitere Stellen. Vom Finanzamt erhalten Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Kann ich das Kleingewerbe nebenberuflich führen?
Ja. Sie geben im Antrag an, ob Sie haupt- oder nebenberuflich gründen.
Bereit für Ihr Kleingewerbe?
Starten Sie jetzt mit der passenden Vorauswahl – in wenigen Minuten ist Ihr Antrag fertig.