Unabhängiger privater Ausfüll- & Einreichungsservice – keine Behörde. Eine Gewerbeanmeldung ist – etwas umständlicher – auch direkt bei Ihrer Gemeinde möglich.
Kosten

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

4 Min. Lesezeit

Die Gewerbeanmeldung ist günstiger, als viele denken. Die größte Position ist die kommunale Amtsgebühr. Hier erfahren Sie, womit Sie rechnen müssen.

Die Amtsgebühr

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung legt jede Gemeinde selbst fest. In den meisten Städten liegt sie zwischen 15 und 65 €. Berlin gehört mit rund 15 € zu den günstigsten, andere Großstädte verlangen 40–65 €.

Die Amtsgebühr wird direkt an das Gewerbeamt entrichtet und ist ein durchlaufender Posten – sie fällt unabhängig davon an, ob Sie selbst anmelden oder einen Service nutzen.

Mögliche Zusatzkosten

  • Eintragung in die Handwerksrolle (bei zulassungspflichtigem Handwerk)
  • Erlaubnisse für regulierte Gewerbe (z. B. Gaststätte, Bewachung, Makler)
  • Beglaubigungen oder Auszüge (z. B. Führungszeugnis, Handelsregisterauszug)
  • IHK-Beitrag – im Gründungsjahr für Kleingewerbe häufig mit Freibetrag

Lohnt sich ein Ausfüllservice?

Ein Service nimmt Ihnen das korrekte Ausfüllen des Formulars GewA 1 und die Einreichung ab. Das spart Zeit und vermeidet Rückfragen durch Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung oder den Gemeindeangaben. Die Servicegebühr kommt zur Amtsgebühr hinzu; die amtliche Gebühr bleibt unverändert.

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Wir füllen Ihr Formular GewA 1 korrekt aus und reichen es ein.

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Häufige Fragen

Ist die Gewerbeanmeldung kostenlos möglich?

Die Amtsgebühr fällt immer an, sie wird von der Gemeinde erhoben. Kostenlos ist allenfalls das Ausfüllen, wenn Sie es selbst übernehmen.

Warum ist die Gebühr je nach Stadt unterschiedlich?

Die Gebührensatzung ist kommunal geregelt. Deshalb verlangt jede Gemeinde einen eigenen Betrag, der meist zwischen 15 und 65 € liegt.

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Gewerbe Anmeldung Service

Gewerbeanmeldung einfach, sicher & schnell — bundesweit. Ein Service von Urs Zimmermann.

Servicegebühr ab 79,90 € (inkl. USt.) · Amtsgebühr ca. 15–65 € (direkt an das Gewerbeamt) · Formular GewA 1 nach § 14 GewO · Übermittlung digital bzw. per Post an Ihr zuständiges Gewerbeamt

Unabhängiger privater Ausfüll- und Einreichungsservice — keine Behörde, keine amtliche Verbindung zu den Gewerbeämtern. Eine kostenlose Anmeldung ist direkt bei Ihrer Gemeinde möglich.

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