Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
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Die Gewerbeanmeldung ist günstiger, als viele denken. Die größte Position ist die kommunale Amtsgebühr. Hier erfahren Sie, womit Sie rechnen müssen.
Die Amtsgebühr
Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung legt jede Gemeinde selbst fest. In den meisten Städten liegt sie zwischen 15 und 65 €. Berlin gehört mit rund 15 € zu den günstigsten, andere Großstädte verlangen 40–65 €.
Die Amtsgebühr wird direkt an das Gewerbeamt entrichtet und ist ein durchlaufender Posten – sie fällt unabhängig davon an, ob Sie selbst anmelden oder einen Service nutzen.
Mögliche Zusatzkosten
- Eintragung in die Handwerksrolle (bei zulassungspflichtigem Handwerk)
- Erlaubnisse für regulierte Gewerbe (z. B. Gaststätte, Bewachung, Makler)
- Beglaubigungen oder Auszüge (z. B. Führungszeugnis, Handelsregisterauszug)
- IHK-Beitrag – im Gründungsjahr für Kleingewerbe häufig mit Freibetrag
Lohnt sich ein Ausfüllservice?
Ein Service nimmt Ihnen das korrekte Ausfüllen des Formulars GewA 1 und die Einreichung ab. Das spart Zeit und vermeidet Rückfragen durch Fehler in der Tätigkeitsbeschreibung oder den Gemeindeangaben. Die Servicegebühr kommt zur Amtsgebühr hinzu; die amtliche Gebühr bleibt unverändert.
Häufige Fragen
Ist die Gewerbeanmeldung kostenlos möglich?
Die Amtsgebühr fällt immer an, sie wird von der Gemeinde erhoben. Kostenlos ist allenfalls das Ausfüllen, wenn Sie es selbst übernehmen.
Warum ist die Gebühr je nach Stadt unterschiedlich?
Die Gebührensatzung ist kommunal geregelt. Deshalb verlangt jede Gemeinde einen eigenen Betrag, der meist zwischen 15 und 65 € liegt.
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