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Selbstständigkeit

Nebengewerbe anmelden: Was Sie beachten müssen

5 Min. Lesezeit

Viele starten ihre Selbstständigkeit zunächst nebenberuflich. Auch ein Nebengewerbe muss angemeldet werden – die Regeln sind dieselben wie beim Hauptgewerbe, einige Punkte sind aber besonders zu beachten.

Was ist ein Nebengewerbe?

Ein Nebengewerbe ist eine gewerbliche Tätigkeit, die Sie neben einer Hauptbeschäftigung – etwa einer Anstellung, dem Studium oder der Elternzeit – ausüben. Rechtlich gibt es keine eigene Kategorie „Nebengewerbe“; im Formular GewA 1 geben Sie lediglich an, dass Sie nebenberuflich tätig sind.

Anmeldepflicht und Ablauf

Auch das Nebengewerbe ist anmeldepflichtig und wird wie jedes Gewerbe über das Formular GewA 1 beim Gewerbeamt angemeldet. Der Ablauf, die Unterlagen und die Amtsgebühr unterscheiden sich nicht vom Hauptgewerbe.

Steuern und Sozialversicherung

  • Gewinne aus dem Nebengewerbe sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben (Anlage G + EÜR).
  • Die Kleinunternehmerregelung kann genutzt werden, wenn die Umsatzgrenzen eingehalten werden.
  • Bleibt die Selbstständigkeit untergeordnet, bleiben Sie sozialversicherungsrechtlich über die Hauptbeschäftigung abgesichert.
  • Bei der Krankenkasse kann eine hauptberufliche Selbstständigkeit ab einem gewissen Umfang die Beiträge verändern.

Muss der Arbeitgeber zustimmen?

Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt. Der Arbeitgeber darf sie nur einschränken, wenn berechtigte Interessen betroffen sind – etwa bei Konkurrenztätigkeit oder Überschreitung der Arbeitszeitgrenzen. Ein Blick in den Arbeitsvertrag und ggf. eine Information des Arbeitgebers sind empfehlenswert.

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Häufige Fragen

Ab wann lohnt sich der Wechsel zum Hauptgewerbe?

Sobald die Selbstständigkeit den überwiegenden Teil Ihrer Arbeitszeit und Ihres Einkommens ausmacht, spricht man von hauptberuflicher Tätigkeit. Eine gesonderte Ummeldung ist dafür nicht nötig – relevant ist es vor allem für Kranken- und Sozialversicherung.

Muss ich ein Nebengewerbe anmelden, wenn ich nur wenig verdiene?

Ja. Die Anmeldepflicht hängt nicht von der Höhe des Gewinns ab, sondern davon, dass Sie selbstständig und mit Gewinnabsicht tätig sind.

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