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Steuern

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG einfach erklärt

4 Min. Lesezeit

Die Kleinunternehmerregelung ist eine der wichtigsten Vereinfachungen für Gründer. Sie befreit von der Pflicht, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen – ist aber an Umsatzgrenzen gebunden.

Was bedeutet die Regelung?

Nach § 19 UStG können Unternehmer mit geringen Umsätzen darauf verzichten, Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Sie führen dann keine Umsatzsteuer ans Finanzamt ab und müssen in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.

Die Umsatzgrenzen

Die Regelung kann nutzen, wer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 € Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht überschreitet (Stand 2025). Wird die laufende Grenze überschritten, entfällt die Regelung ab diesem Zeitpunkt.

Vor- und Nachteile

  • Vorteil: kein Ausweis von Umsatzsteuer, einfachere Buchhaltung, günstigere Preise für Privatkunden
  • Vorteil: weniger Bürokratie, keine laufenden Voranmeldungen
  • Nachteil: kein Vorsteuerabzug auf Einkäufe und Investitionen
  • Nachteil: bei vielen geschäftlichen Investitionen kann der Verzicht teurer sein

So wählen Sie die Regelung

Die Wahl treffen Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt erhalten. Die Entscheidung lässt sich später ändern; ein Verzicht bindet Sie allerdings mehrere Jahre.

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Häufige Fragen

Ist Kleinunternehmer dasselbe wie Kleingewerbe?

Nein. Kleingewerbe betrifft das Gewerberecht (keine Handelsregister-Eintragung), die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Beides lässt sich kombinieren.

Muss ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Auch als Kleinunternehmer geben Sie eine Einkommensteuererklärung mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung ab.

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