Gewerbe ummelden oder abmelden – so geht's
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Ändert sich etwas an Ihrem Betrieb oder geben Sie ihn auf, muss das dem Gewerbeamt mitgeteilt werden. Dafür gibt es die Formulare GewA 2 (Ummeldung) und GewA 3 (Abmeldung).
Wann muss ich ummelden?
- Verlegung der Betriebsstätte innerhalb derselben Gemeinde
- Erweiterung oder Wechsel der ausgeübten Tätigkeit
- Änderung der Rechtsform oder Gesellschafterstruktur
Wann muss ich abmelden?
Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie den Betrieb vollständig aufgeben, ihn in eine andere Gemeinde verlegen oder verkaufen. Die Abmeldung erfolgt über das Formular GewA 3.
Benötigte Angaben und Kosten
Für Um- und Abmeldung benötigen Sie Ihre bisherigen Betriebsdaten und ein Ausweisdokument. Die Abmeldung ist in vielen Gemeinden kostenlos, die Ummeldung kostet meist eine ähnliche Gebühr wie die Anmeldung.
Häufige Fragen
Ist die Gewerbeabmeldung kostenlos?
In vielen Gemeinden ja. Einige erheben jedoch eine kleine Gebühr – das hängt von der kommunalen Satzung ab.
Was passiert bei einem Umzug in eine andere Stadt?
Dann melden Sie das Gewerbe am alten Ort ab und am neuen Ort neu an. Eine reine Ummeldung gilt nur innerhalb derselben Gemeinde.
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Gewerbe anmelden: Schritt für Schritt erklärt
Wie Sie Ihr Gewerbe richtig anmelden: Voraussetzungen, das Formular GewA 1, Ablauf beim Gewerbeamt, Kosten und was nach der Anmeldung passiert.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Kosten einer Gewerbeanmeldung im Überblick: Amtsgebühr je nach Stadt, mögliche Zusatzkosten und wann sich ein Ausfüllservice lohnt.